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   VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119   

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VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119 (https://dejure.org/2015,13556)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119 (https://dejure.org/2015,13556)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. April 2015 - AN 4 K 14.30119 (https://dejure.org/2015,13556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung systemischer Mängel im ungarischen Asylverfahren bei der Überstellung einer Familie mit Kleinkind

  • rewis.io

    Dublin-Verfahren, Überstellung, Familie, Kleinkind, Erkenntnismittellage, Asylhaft, Inhaftierungspraxis, Haftbedingung, Kind, Ungeeignetheit, Systemischer Mangel, Aserbaidschan, Schengen-Visum, Selbsteintrittsrecht, Zuständigkeitsbestimmung, Flüchtlingsbehörde, Schwelle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119
    Eine Rückführung von Asylbewerbern in einen anderen Mitgliedstaat im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens ist - unabhängig von der Frage der Ausübung des Selbsteintrittsrechts gemäß Art. 3 Absatz 2 Dublin-II-VO - dann unzulässig, wenn es wesentliche Gründe für die Annahme gibt, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller in diesem Mitgliedstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-GR-Charta) mit sich bringen (EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 et al. - juris, Rn. 83 ff., 99; EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, S. 413).

    In seinem Urteil vom 21. Januar 2011 hat der Gerichtshof eine Überstellung nach Griechenland als nicht mit Art. 3 EMRK vereinbar angesehen, da die systematische Inhaftierung von Asylbewerbern, gerade auch solcher, die nicht das Bild eines illegalen Einwanderers bieten, in Haftzentren ohne Angabe von Gründen eine weit verbreitete Praxis der griechischen Behörden darstellte (vgl. EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - juris Rn. 225, 234).

    Art. 3 EMRK verpflichte die Staaten, sich zu vergewissern, dass die Haftbedingungen mit der Achtung der Menschenwürde vereinbar sind und dass Art und Methode des Vollzugs der Maßnahme den Gefangenen nicht Leid und Härten unterwirft, die das mit einer Haft unvermeidbar verbundene Maß an Leiden übersteigt (EGMR, U.v. 21.1.2011 - a.a.O. - Rn. 222).

    Sind die Mitgliedstaaten noch dazu aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben zur Einhaltung bestimmter Mindeststandards der Aufnahmebedingungen verpflichtet, seien die konkreten Anforderungen an die Schwere der Schlechtbehandlung im Sinne der EMRK niedriger anzusetzen bzw. komme umgekehrt einem Verstoß gegen diese unionsrechtlichen Verpflichtungen oder ihrer Umsetzung im nationalen Recht für die Annahme einer relevanten Grundrechtsverletzung nach Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 EU-GR-Charta ein besonderes Gewicht zu (EGMR, U.v 21.1.2011 - a.a.O. -, Rn. 250, 263; VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.4.2014 - A 11 S 172/13 - juris Rn. 40).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119
    Eine Rückführung von Asylbewerbern in einen anderen Mitgliedstaat im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens ist - unabhängig von der Frage der Ausübung des Selbsteintrittsrechts gemäß Art. 3 Absatz 2 Dublin-II-VO - dann unzulässig, wenn es wesentliche Gründe für die Annahme gibt, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller in diesem Mitgliedstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-GR-Charta) mit sich bringen (EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 et al. - juris, Rn. 83 ff., 99; EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, S. 413).

    In der Diktion des Europäischen Gerichtshofs dürfen diese systemischen Mängel dem überstellenden Mitgliedstaat nicht unbekannt sein können (EuGH, U.v. 21.12.2011 - C 411/10 et al. - juris Rn. 94).

    Vielmehr hat eine Überstellung in einen Mitgliedstaat zu unterbleiben, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber im Sinne von Art. 4 EU-GR-Charta implizieren, (EuGH, U.v. 21.12.2011 - C 411/10 et al. - juris Rn. 86).

    Maßgebliche Erkenntnisquellen sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die regelmäßigen und übereinstimmenden Berichte von internationalen Nichtregierungsorganisationen, Berichte der Kommission zur Bewertung des Dublin-Systems und Berichte des UNHCR zur Lage von Flüchtlingen und Migranten vor Ort (EuGH, U.v. 21.12.2011 - C 411/10 et al. juris Rn. 90 ff.).

  • EGMR, 19.01.2012 - 39472/07

    POPOV c. FRANCE

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119
    Die Kinderkonvention der UN verpflichte im Übrigen die Staaten zu angemessenen Maßnahmen, damit ein Kind, das sich um einen Flüchtlingsstatus bemüht, Schutz und menschliche Hilfe erhält, einerlei, ob es allein oder von seinen Eltern begleitet ist (EGMR, U.v. 19.1.2012 - 39472/07 Nr. 91 "Popov gg. Frankreich").

    Die Behörden hätten den Kindern keine Behandlung gewährleistet, die mit den Bestimmungen der Konvention vereinbar ist (EGMR, U.v. 19.1.2012 - 39472/07 Nr. 91 - Popov/Frankreich).

  • VG Hamburg, 18.02.2015 - 2 AE 354/15

    Keine systemischen Mängel in Ungarn

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119
    Asylsuchende, die nach den Regelungen der Dublin II-Verordnung nach Ungarn als dem für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaat der Europäischen Union überstellt werden sollen, müssen - jedenfalls sofern sie keiner besonders schutzbedürftigen Gruppe angehören - nach herrschender Rechtsprechung derzeit nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit einer durch das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen verursachten unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-GR-Charta) rechnen (2.3.1; 2.3.2) (vgl. Entscheidungen zur Rückführung von Personen, die nicht einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis angehören: VG Düsseldorf, U.v. 20.3.2015 - 13 K 501/14.A; VG Ansbach, U.v. 6.2.2015 - AN 14 K 14.50206; VG Gelsenkirchen, B.v.10.4.2015 - 18a L 453/15.A; VG Hamburg, B.v.18.2.2015 - 2 AE 354/15 - alle juris).

    Die gesetzlichen Regelungen Ungarns zur Inhaftierung von Asylbewerbern (Act LXXX of 2007 on Asylum, im Folgenden: Asylum Act Hungary) werden im Wesentlichen den Vorgaben der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (AufnahmeRL) gerecht ( VG Düsseldorf, B.v.1.4.2015 - 13 L 1031/15.A - juris Rn. 57ff.; VG Hamburg, B.v. 18.2.2015 - 2 AE 354/15 - juris Rn. 14; VG Berlin, B.v. 15.1.2015 - 23 L 899.14 A - juris Rn. 8).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119
    Sämtliche Umstände des Einzelfalles seien dabei zu berücksichtigen (EGMR, U.v.4.11.2014 - 29217/12 "Tarakhel gg. die Schweiz" - www.asylnet auszugsweise).
  • EGMR, 06.06.2013 - 2283/12

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Österreich, Ungarn, Rechtsweggarantie, effektiver

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119
    Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2013, insbesondere ab dem 1. Januar 2013, ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte davon auszugehen, dass die in den Jahren bis 2012 festgestellten Mängel des ungarischen Asylsystems und der Aufnahmebedingungen durch zwischenzeitliche weitreichende tatsächliche und rechtliche Verbesserungen, insbesondere die vorübergehende Abschaffung der Inhaftierungsmöglichkeiten für Asylbewerber mit Wirkung zum 1. Januar 2013, entfallen sind (vgl. EGMR, U.v. 6.6.2013 - 2283/12 - InfAuslR 2014, 197ff.).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119
    Das Gericht muss sich vielmehr die Überzeugungsgewissheit (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verschaffen, dass der Asylbewerber wegen systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wird (BVerwG, U.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 01.04.2015 - 13 L 1031/15

    Systemische Mängel Ungarn; Inhaftierungspraxis

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119
    Die gesetzlichen Regelungen Ungarns zur Inhaftierung von Asylbewerbern (Act LXXX of 2007 on Asylum, im Folgenden: Asylum Act Hungary) werden im Wesentlichen den Vorgaben der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (AufnahmeRL) gerecht ( VG Düsseldorf, B.v.1.4.2015 - 13 L 1031/15.A - juris Rn. 57ff.; VG Hamburg, B.v. 18.2.2015 - 2 AE 354/15 - juris Rn. 14; VG Berlin, B.v. 15.1.2015 - 23 L 899.14 A - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Rechtsprechung auf der Ebene des (nationalen) Verfassungsrechts als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dienen kann (vgl. BVerfG, B.v 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - juris Rn. 32) und dessen Rechtsprechung maßgeblich für die Auslegung der Menschenrechte der EMRK ist, hat in seiner Rechtsprechung für eine Verletzung von Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 EU-GR-Charta folgendes ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 4 K 14.30119
    Sie kann allenfalls ergänzend herangezogen werden, sofern sich diese Umstände auch auf die Situation der Kläger auswirken (können) (OVG NRW, U.v. 7.3.2014 - 1 A 21/12 -juris Rn. 130).
  • EGMR, 03.07.2014 - 71932/12

    Ungarn, Dublinverfahren, UNHCR, Dublin II-VO, Dublin III-Verordnung,

  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der

  • VG Berlin, 15.01.2015 - 23 L 899.14

    Systemische Mängel: Vorerst keine Abschiebung von Flüchtlingen nach Ungarn

  • VG Regensburg, 05.12.2014 - RN 6 K 14.50089

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Ungarn; Anforderungen an

  • VG Würzburg, 11.12.2014 - W 1 S 14.50043

    Überstellung nach Ungarn; im Bundesgebiet geborenes Kleinkind; Systemische Mängel

  • VG Düsseldorf, 20.03.2015 - 13 K 501/14

    Systemische Mängel; Ungarn; Inhaftierung; Materielle Beweislast

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

  • VGH Bayern, 06.03.2015 - 13a ZB 15.50000

    Zuständigkeit zur Entscheidung über Asylantrag

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 13a B 13.30295

    Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien

  • VG Ansbach, 06.02.2015 - AN 14 K 14.50206

    Abschiebungsanordnung nach Ungarn

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2012 - 2 LB 163/10

    Zulässigkeit eines Asylbegehrens eines syrischen Ausländers mit kurdischer

  • VG Gelsenkirchen, 10.04.2015 - 18a L 453/15

    Dublin III Verordnung; Dublin III VO; Ungarn; Systemische Mängel, keine

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - A 11 S 1285/14

    Europarechtlicher Ausschluss der Überstellung auf eigene Initiative (freiwillige

  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 13a ZB 14.50071

    Asylrecht Afghanistan; Unzuständigkeit der Bundesrepublik; Statthaftigkeit der

  • VG Ansbach, 20.10.2015 - AN 3 S 15.50398

    Abschiebungsanordnung nach Ungarn; irakischer Staatsangehöriger; systemische

    Da der Antragsteller auch keiner besonders schutzbedürftigen Personengruppe im Sinne des Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Aufnahme-Richtlinie) angehört, kann er sich einer Überstellung nach Ungarn somit nicht damit entgegentreten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für ihn in diesem Mitgliedstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtscharta mit sich bringen würde (vgl. VG Köln, B. v. 28.4.2015 - 17 L 1024/15.A - juris; VG Ansbach, B. v. 16.4.2015 - AN 4 K 14.30119).
  • VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 3 S 15.50473

    Systemische Mängel hinsichtlich Ungarn - verneint

    Da der Antragsteller auch keiner besonders schutzbedürftigen Personengruppe im Sinne des Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Aufnahme-Richtlinie) angehört, kann er einer Überstellung nach Ungarn nicht damit entgegentreten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für ihn in diesem Mitgliedstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtscharta mit sich bringen würde (vgl. VG Köln, B. v. 28.4.2015 - 17 L 1024/15.A - juris; VG Ansbach, B. v. 16.4.2015 - AN 4 K 14.30119).
  • VG Ansbach, 20.10.2015 - AN 3 S 15.50425

    Abschiebungsanordnung nach Ungarn; irakischer Staatsangehöriger; systemische

    Da der Antragsteller auch keiner besonders schutzbedürftigen Personengruppe im Sinne des Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Aufnahme-Richtlinie) angehört, kann er sich einer Überstellung nach Ungarn somit nicht damit entgegentreten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für ihn in diesem Mitgliedstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtscharta mit sich bringen würde (vgl. VG Köln, B. v. 28.4.2015 - 17 L 1024/15.A - juris; VG Ansbach, B. v. 16.4.2015 - AN 4 K 14.30119).
  • VG Ansbach, 17.02.2016 - AN 3 S 16.50035

    Keine menschenunwürdigen Haftbedingungen in Ungarn für Asylbewerber

    Da der Antragsteller auch keiner besonders schutzbedürftigen Personengruppe im Sinne des Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Aufnahme-Richtlinie) angehört, kann er einer Überstellung nach Ungarn somit nicht damit entgegentreten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für ihn in diesem Mitgliedsstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtscharta mit sich bringen würde (vgl. VG Köln, B. v. 28.4.2015 - 17 L 1024/15.A - juris; VG Ansbach, B. v. 16.4.2015 - AN 4 K 14.30119).
  • VG Ansbach, 21.12.2015 - AN 3 K 15.50498

    Erfolgloser Asylantrag- Abschliebung nach Ungarn

    Da die Klägerin auch keiner besonders schutzbedürftigen Personengruppe im Sinne des Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Aufnahme-Richtlinie) angehört, kann sie sich einer Überstellung nach Ungarn somit nicht damit entgegentreten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für sie in diesem Mitgliedstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtscharta mit sich bringen würde (vgl. VG Köln, B. v. 28.4.2015 - 17 L 1024/15.A - juris; VG Ansbach, B. v. 16.4.2015 - AN 4 K 14.30119), zumal sie freiwillig mit einem Visum für Ungarn eingereist ist.
  • VG Ansbach, 10.12.2015 - AN 3 S 15.50559

    Abschiebungsanordnung, Ungarn, irakischer Staatsangehöriger, systemische Mängel,

    Da der Antragsteller auch keiner besonders schutzbedürftigen Personengruppe im Sinne des Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Aufnahme-Richtlinie) angehört, kann er sich einer Überstellung nach Ungarn somit nicht damit entgegentreten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für ihn in diesem Mitgliedstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtscharta mit sich bringen würde (vgl. VG Köln, B. v. 28.4.2015 - 17 L 1024/15.A - juris; VG Ansbach, B. v. 16.4.2015 - AN 4 K 14.30119).
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 3 S 16.50109

    Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung - keine systemischen Mängel des Asyl- und

    Da der Antragsteller auch keiner besonders schutzbedürftigen Personengruppe im Sinne des Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Aufnahme-Richtlinie) angehört, kann er einer Überstellung nach Ungarn somit nicht damit entgegentreten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für ihn in diesem Mitgliedsstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtscharta mit sich bringen würde (vgl. VG Köln, B. v. 28.4.2015 - 17 L 1024/15.A - juris; VG Ansbach, B. v. 16.4.2015 - AN 4 K 14.30119).
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 3 S 16.50102

    Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung - keine systemischen Mängel des Asyl- und

    Da der Antragsteller auch keiner besonders schutzbedürftigen Personengruppe im Sinne des Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Aufnahme-Richtlinie) angehört, kann er einer Überstellung nach Ungarn somit nicht damit entgegentreten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für ihn in diesem Mitgliedsstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtscharta mit sich bringen würde (vgl. VG Köln, B.v. 28.4.2015 - 17 L 1024/15.A - juris; VG Ansbach, B.v. 16.4.2015 - AN 4 K 14.30119).
  • VG Ansbach, 26.04.2016 - AN 3 S 16.50125

    Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung - derzeit keine systemischen Mängel des

    Deshalb kann er einer Überstellung nach Ungarn nicht damit entgegentreten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für ihn in diesem Mitgliedsstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtscharta mit sich bringen würden (vgl. VG Köln, B.v. 28.4.2015 - 17 L 1024/15.A - juris; VG Ansbach, B.v. 16.4.2015 - AN 4 K 14.30119).
  • VG Ansbach, 27.07.2015 - AN 3 S 15.50144

    Abschiebungsanordnung nach Ungarn; syrischer Staatsangehöriger; Asylhaft;

    Da der Antragsteller auch keiner besonders schutzbedürftigen Personengruppe im Sinne des Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Aufnahme-Richtlinie) angehört, kann er sich einer Überstellung nach Ungarn somit nicht damit entgegentreten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für ihn in diesem Mitgliedstaat systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtscharta mit sich bringen würde (vgl. VG Köln, B. v. 28.4.2015 - 17 L 1024/15.A - juris; VG Ansbach, B. v. 16.4.2015 - AN 4 K 14.30119).
  • VG Ansbach, 27.07.2015 - AN 3 S 15.50155

    Abschiebungsanordnung nach Ungarn; systemische Mängel verneint; Asylhaft;

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